Arbeitsrecht

Die korrekte Anwendung des Arbeitsrechts stellt eine schwierige Aufgabe dar. Fachanwälte, wie wir, die sich innerhalb des Arbeitsrechts auf den Unternehmenssektor spezialisiert haben, beraten bei der Ausarbeitung und Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen.

Erfahren in der Mediation, sind wir exzellente Begleiter bei allen Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen der Unternehmensführung und dem Betriebsrat. Obwohl unser Fokus auf der Vermeidung von prozessualen Rechtsstreitigkeiten liegt, übernehmen wir selbstverständlich auch die Prozessführung in Klage- sowie Beschlussverfahren vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Regelmäßig führen wir Inhouse-Seminare zu allen relevanten Themen des Arbeits- und Sozialrechts durch. Unsere besondere Expertise erstreckt sich vor allem auf folgende Themen:

Arbeitsverträge

  • Befristung
  • Versetzung
  • Teilzeit
  • Altersteilzeit
  • Urlaub
  • Mindestlohn
  • Entgeltfortzahlung
  • Rückzahlungsklauseln
  • Verfallfristen
  • Zielvereinbarungen
  • Gratifikationen
  • widerrufliche, freiwillige Leistungen
  • Anrechnung übertarifliche Zulagen
  • Überstunden
  • Arbeitszeitmodelle
  • Auslandsentsendung
  • Verträge mit ausländischen Mitarbeitern

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Kündigung

Betriebsrat

  • Wahlen
  • Betriebsvereinbarungen,
  • Mitbestimmung in personellen und sozialen Angelegenheiten
  • Beschlussverfahren
  • Einigungsstellen
  • Wirtschaftsausschuss

Betriebsänderungen

  • (Teil)Betriebsstilllegung
  • Massenentlassung
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Betriebsübergang
  • Due Diligence

Tarifvertragsrecht

  • Aushandeln von Tarifverträgen
  • Beendigung der Tarifbindung
  • Verbandsaustritt
  • Arbeitskampf